MITTELSCHULE Schulinformation
Bildungs- und Berufswege
Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule berechtigt die Schüler:nnen – je nach erreichtem Bildungsziel – zum Besuch einer Fachmittelschule (Polytechnischen Schule) oder weiterführenden allgemeinbildenden oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule.
Bildungswege nach der Mittelschule
> Fachmittelschule (FMS)/Polytechnische Schule (PTS): Die PTS ist eine berufsvorbereitende Schule, die theoretische und praktische Kenntnisse in verschiedenen Berufsfeldern vermittelt.
> Allgemeinbildende höhere Schule (AHS): Die AHS ist eine allgemeinbildende Schule, die in 8 Jahren abgeschlossen werden kann. Sie führt zum Reifeprüfungsabschluss, der den Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht.
> Berufsbildende mittlere Schule (BMS): Die BMS ist eine berufsbildende Schule, die in 4 Jahren abgeschlossen werden kann. Sie vermittelt eine berufliche Grundausbildung und führt zum Berufsschulabschluss.
> Berufsbildende höhere Schule (BHS): Die BHS ist eine berufsbildende Schule, die in 5 oder 6 Jahren abgeschlossen werden kann. Sie führt zum Fachschulabschluss, der den Zugang zu weiterführenden berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen ermöglicht.
Fazit
Nach der Mittelschule stehen den Schüler:innen verschiedene Bildungswege offen. Die Wahl des richtigen Weges hängt von den individuellen Interessen und Zielen ab.
Hier sehen Sie die weiteren Ausbildungswege im Anschluss der Schulform, d.h. weitere Ausbildungswege schließen an die Mittelschule an. Spezielle Informationen bietet unsere Expertin für Berufs- und Bildungsinformation Fr. Elisabeth FRITZ, BEd.
Gesetzlicher Auftrag
Übertrittsberechtigungen NEU ab dem Schuljahr 2020
Übertritt in eine allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule (mit Matura, zum Beispiel AHS, HTL, HAK, BORG, HLW)
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die erste Klasse der Mittelschule erfolgreich absolviert hat, darf in die zweite Klasse der AHS-Unterstufe wechseln, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als „Gut“ ist.
Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten, dritten oder vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in die nächste Klasse einer höheren Schule möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wurde.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin bzw. der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.
Übertritt in eine mindestens 3-jährige mittlere Schule (ohne Matura, z.B. Fachschule, Handelsschule)
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Zusätzlich zum erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe setzt die Aufnahme in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule voraus, dass sie in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt wurden. Aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Übertritt in die Polytechnische Schule
Der Übertritt in eine Polytechnische Schule steht allen offen.