Vereinbaren schafft Verantwortung!
Die Rechte und Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und auch von Erziehungsberechtigten sind in den Schulgesetzen definiert. Diese rechtlichen Bestimmungen sind verpflichtend und müssen von allen Schulpartnern eingehalten werden.
Das Schulunterrichtsgesetz (s. Anhang, § 44 SchUG) hält dazu fest: „In der Hausordnung können je nach der Aufgabe der Schule (Schulart, Schulform), dem Alter der Schüler sowie nach den sonstigen Voraussetzungen am Standort (z.B. Zusammensetzung der Klasse, schulautonome Profilbildung, Beteiligung an Projekten bzw. Schulpartnerschaften, regionale Gegebenheiten) schuleigene Verhaltensvereinbarungen für Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte als Schulgemeinschaft und Maßnahmen zur Förderung der Schulqualität festgelegt werden, wobei das Einvernehmen aller Schulpartner anzustreben ist.“
In den folgenden Absätzen wird unsere Schulordnung und Hausordnung beschrieben.
Allgemeine Verhaltensregeln
Die Schul- und Hausordnung ist eine Vereinbarung zwischen Schülern, Lehrern und Eltern, die das Zusammenleben in der Schule regelt. Sie dient dazu, ein geordnetes und störungsfreies Lernumfeld zu schaffen.
1. GRUNDSÄTZE
a) Ich grüße und gehe höflich mit anderen um.
b) ABBA: Als Schulgemeinschaft legen wir Wert auf ein angemessenes Benehmen und auch deine Bekleidung muss angemessen sein. Du bestimmst deinen Auftritt in der Klasse, bei Schulveranstaltungen, … . Sportbekleidung, wie Jogginghosen und Leggings gehören in die Freizeit und werden nicht in der Schule getragen.
c) Ich löse Probleme friedlich.
d) Ich bemühe mich um ein positives Arbeitsklima.
e) Ich erhole mich in den Pausen und bereite mich auf die nächste Stunde vor.
f) Ich trage Hausschuhe.
g) Ich achte die Grundsätze unserer gesundheitsfördernden Schule.
h) Ich verhalte mich im Nahbereich der Schule angemessen.
i) Bewegung und Sport/Technisches Werken/Ernährung und Haushalt/Physik/Chemie: Bekleidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben → „Verletzungsgefahr!“
j) Die private Verwendung von elektronischen Geräten ist in der Schule nicht gestattet!
k) Wir sind eine Wasserschule. Wir legen darauf Wert, dass an unserer Schule frisches Leitungswasser getrunken wird.
l) Während des Unterrichts wird ausschließlich Wasser getrunken.
m) Am Schulgelände wird ausschließlich Wasser getrunken.
Pflichten der Schüler:innen
Dieser Teil bezieht sich auf das SCHULUNTERRICHTSGESETZ § 43/9. ABSCHNITT/SCHULORDNUNG
2. PFLICHTEN der SchülerInnen
§ 43. (1) Die Schüler/innen sind verpflichtet, …
a) durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule mitzuwirken.
b) die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern.
c) den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchend) die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten.
SCHULORGANISATIONSGESETZ § 2: AUFGABE DER ÖSTERREICHISCHEN SCHULE
(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.
Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden und gesundheitsbewussten, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden.
Sie sollen zu selbständigem Urteil, sozialem Verständnis und sportlich aktiver Lebensweise geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. (unbenannt)
Achtsamkeit
Gebote hinsichtlich Wertschätzung, positive Eigenschaften wahrnehmen, Eigentum und im Besonderen das Urhebergesetz (Bildnisschutz).
3. Beachte
a) Sprache kann verletzen - lass die Schimpfwörter weg.
b) Raufereien verletzen.
c) Respektiere deine Mitmenschen und fremdes Eigentum.
d) Schau auf deine guten Eigenschaften und die der Anderen.
e) die Richtlinien im Umgang mit dem sozialen Netzwerk (§78 UrhG (= Urhebergesetz): Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt werden noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten … ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben … verletzt würden.
Schulgemeinschaft
Die Schulgemeinschaft dieser Schule hat sich zum Ziel gesetzt, mitzuhelfen, dass in unserer Schule ein friedliches Miteinander herrscht.
Bitte hilf auch Du mit, dass es keine unnötigen Streitereien in unserer Schule gibt.
4. Schulgemeinschaft
Bitte hilf mit zu verhindern, dass an unserer Schule
a) …eine Schülerin oder ein Schüler von anderen gemieden oder ausgeschlossen wird!
b) zu einer Schülerin oder einem Schüler kränkende Worte gesagt werden!
c) eine Schülerin oder ein Schüler durch kränkende SMS oder Emails gequält wird!
d) eine Schülerin oder ein Schüler körperlich verletzt wird!